Am 12. Mai 2021 hat die Bundesregierung eine neue Einreiseverordnung veröffentlicht, welche für ganz Deutschland gültig ist. Diese beschreibt die Regelung für die Einreise nach Deutschland nach einem Aufenthalt im Ausland. Es werden auch die Unterschiede für Geimpfte, Genesene und der übrigen Personenkategorie erläutert.

Quarantänepflicht

Eine Quarantänepflicht von 14 Tagen besteht weiterhin für Virusvariantengebiete und kann auch nicht durch einem negativen Testergebnis verkürzt werden.
Reisende, die aus einem Hochinzidenzgebiet nach Deutschland zurückkehren, können ihre Quarantänepflicht von 10 Tagen mit einem negativem Testergebnis auf 5 Tage verkürzen.
Besonders interessant ist die neue Regelung bei einer Rückkehr aus einem Risikogebiet. Es ist möglich sich mit einem negativen Testergebnis (Antigen-Schnelltest bei Einreise bis zu 48 Stunden alt oder PCR-Test bei Einreise bis zu 72 Stunden alt) komplett von der Quarantänepflicht zu befreien!

Wann muss ein Corona-Test gemacht werden?

Bei Rückkehr aus Hochinzidenzgebiet oder Virusvariantengebiet muss der Test vor der Einreise nach Deutschland gemacht werden.
Bei einer Flugreise muss der Test vor dem Rückflug nach Deutschland absolviert werden.
Bei Reisen mit dem PKW/Bus/Bahn oder Schiff aus Risikogebieten kann der Test vor der Einreise oder in Deutschland selbst durchgeführt werden.
Bei Reisen mit dem PKW/Bus/Bahn oder Schiff aus Nicht-Risikogebiet ist kein Test notwendig

Für Geimpfte und Genese (Definition der Personengruppe findet ihr in der Einreiseverordnung) entfällt die Testpflicht bei Rückkehr aus Risiko- und Hochinzidenzgebieten. Sie müssen jedoch ihren Impf- oder Genesenen Nachweis vorzeigen.

Virusvariantengebiete, Hochinzidenzgebiete & Risikogebiete nach dem Robert-Koch-Institut.

Auf der Seite vom Robert-Koch-Institut könnt ihr alle Informationen finden, welche Länder gerade in welches Gebiet eingestuft werden.

Zu Risikogebieten gehören unter anderem (Stand 14.05.2021): Belgien, Italien, seit dem 02.05.2021 auch Bulgarien, Luxemburg, Montenegro, seit dem 09.05.2021 auch Polen, der Großteil Österreichs und viele mehr.

Gemeinsamer Tourismusplan

Weiterhin ist eine einheitliche Regelung für den Tourismus in Deutschland geplant. Dieser Plan könnte am 10.06.2021 auf der Ministerpräsidentenkonferenz aufgestellt werden. Demnach besteht die Hoffnung, dass ab Mitte Juni Hotels, Ferienwohnungen und Restaurants bundesweit (sprich nicht nur für Gäste aus dem eigenen Bundesland) öffnen dürfen.

Also Daumen drücken und dann ist der langersehnte Urlaub vielleicht gar nicht mehr so fern!

Den Bus für eure nächste Reise könnt ihr jederzeit auf Matchbus.tours finden. Wir freuen uns auf euch!